Vertrag zur Auftragsverarbeitung
← Zu den AGBnach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Kristijan Balun – Lichtkraftexperte, Kringelkrugweg 55, 22844 Norderstedt, als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Anbieter“). Er ist Bestandteil des Vertrages über die Nutzung von Balunergy (AGB § 11) und wird mit diesem geschlossen.
§ 1 Gegenstand, Dauer und Weisungsbindung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Kunden. Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen und Daten ergeben sich aus Anlage 1.
(2) Die Nutzung der Anwendung durch den Kunden und seine Nutzer gilt als Weisung. Einzelweisungen erteilt der Kunde in Textform an balun@balunergy.de.
(3) Der Vertrag läuft, solange der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, längstens bis zum Abschluss der Löschung nach § 9.
(4) Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit und darf ihre Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
§ 2 Ort der Verarbeitung
Die Verarbeitung findet in der Bundesrepublik Deutschland statt. Anwendung und Datenbank stehen bei einem deutschen Hostinganbieter, die Dateien in einem Objektspeicher mit Standort Deutschland. Eine Verarbeitung außerhalb der EU und des EWR findet nur bei den in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeitern und nur auf der dort genannten Grundlage statt.
§ 3 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten vertraulich. Personen, die Zugang zu den Daten erhalten, werden zur Vertraulichkeit verpflichtet, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(2) Der Anbieter ist ein Einzelunternehmen. Zugriff auf Daten des Kunden hat der Inhaber; weitere Personen nur, soweit sie nach Satz 1 verpflichtet sind.
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Der Anbieter trifft die in Anlage 3 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragslaufzeit aufrecht.
(2) Die Maßnahmen dürfen fortentwickelt werden, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentiert der Anbieter und teilt sie auf Anfrage mit.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Der Anbieter teilt jede beabsichtigte Änderung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, kann der Anbieter den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der beabsichtigten Umstellung kündigen.
(3) Der Anbieter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht, und bleibt dem Kunden gegenüber verantwortlich.
(4) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen ohne Bezug zu den Daten des Kunden, etwa Telekommunikation oder Reinigung.
§ 6 Unterstützung des Kunden
(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden im erforderlichen Umfang bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO). Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Anbieter, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet es nicht selbst.
(2) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, vorherigen Konsultationen und bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit dies dem Anbieter möglich ist und der Kunde die Informationen nicht selbst aus der Anwendung entnehmen kann.
§ 7 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Der Anbieter meldet dem Kunden jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält die Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien, die wahrscheinlichen Folgen und die ergriffenen Maßnahmen, soweit bekannt. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde obliegt dem Kunden.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
(1) Der Anbieter weist die Einhaltung dieses Vertrages auf Anfrage nach, insbesondere durch Auskunft und Vorlage der Dokumentation der Maßnahmen nach Anlage 3.
(2) Der Kunde kann sich nach rechtzeitiger Ankündigung von mindestens zwei Wochen während der üblichen Geschäftszeiten selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer von der Einhaltung überzeugen, höchstens einmal jährlich und aus konkretem Anlass auch häufiger. Der Anbieter kann für den Aufwand ein angemessenes Entgelt verlangen, sofern kein Anlass in seiner Sphäre besteht.
(3) Der Anbieter unterhält ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
§ 9 Löschung und Rückgabe
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Ausgabefunktionen der Anwendung ausleiten.
(2) Nach Ende des Hauptvertrages hält der Anbieter die Daten 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie anschließend vollständig einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch des Kunden löscht der Anbieter früher. Die Löschung wird auf Anfrage in Textform bestätigt.
(3) Daten in regelmäßigen Sicherungen werden mit dem Ablauf des jeweiligen Sicherungszyklus gelöscht.
§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrages.
(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
(3) Es gilt deutsches Recht. Änderungen bedürfen der Textform.
Anlage 1 — Gegenstand der Verarbeitung
Zweck: Bereitstellung der Anwendung Balunergy für den Kunden, insbesondere Verwaltung von Kunden- und Projektdaten, Dachplanung, Angebote, Rechnungen, Termine, Bauteam- und Aufgabenplanung, Kommunikation über das eigene Postfach des Kunden sowie optionale KI-Funktionen.
Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Löschen.
Kategorien betroffener Personen: Interessenten und Kunden des Kunden, deren Ansprechpartner, Beschäftigte und freie Mitarbeiter des Kunden, Kontaktpersonen bei Lieferanten und Netzbetreibern.
Kategorien personenbezogener Daten:
- Stammdaten: Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Anrede
- Vertrags- und Vorgangsdaten: Angebote, Preise, Status, Notizen, Aufgaben, Termine
- Objektdaten: Adresse und Koordinaten des Gebäudes, Dachaufnahmen, Fotos vom Objekt, Verbrauchs- und Anlagendaten
- Kommunikationsdaten: E-Mails samt Anhängen, Nachrichtenverläufe, Gesprächsnotizen
- Rechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden gegenüber seinen Auftraggebern
- Nutzungsdaten der Beschäftigten des Kunden: Zugangsdaten, Anmeldezeitpunkte, Anwesenheitsstatus, zugewiesene Aufgaben, erfasste Arbeits- und Fahrzeiten
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Kunde sieht davon ab, solche Daten in der Anwendung zu speichern.
Dauer: für die Laufzeit des Hauptvertrages zuzüglich der Frist nach § 9 Absatz 2.
Anlage 2 — Unterauftragsverarbeiter
- dogado GmbH, Duisburg, Deutschland — Hosting der Anwendung, Datenbank, E-Mail-Relay
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland — Objektspeicher für Dateien und Bilder, Standort Falkenstein
- Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland — Abwicklung der Lizenzzahlungen; Übermittlung in die USA auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln
- Google Ireland Ltd., Dublin, Irland — Kartenmaterial, Luftbilder, Gebäude- und Verschattungsdaten, Kalenderanbindung
- Anthropic PBC, USA — Sprachmodell für die optionalen KI-Funktionen; Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln
- OpenAI LLC, USA — Spracherkennung für diktierte Notizen; Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln
- Higgsfield Inc., USA — Erzeugung und Bearbeitung von Bildern in Angeboten; Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln
- Tavily Inc., Brave Software Inc. — Quellen der optionalen Recherche „Kunden-DNA“
- Reonic GmbH, Ulm, Deutschland — nur bei Nutzung des freiwilligen Datenimports
Die Dienste der letzten beiden Punkte sowie die KI-Funktionen sind freiwillig. Ohne ihre Nutzung findet keine Verarbeitung durch die dort genannten Anbieter statt.
Weitere Empfänger, die keine Unterauftragsverarbeiter sind
- OpenStreetMap-Mitwirkende und Mapbox — Kartenkacheln, die der Browser des Nutzers direkt abruft; dabei wird dessen IP-Adresse übertragen
- Open-Meteo — Wetterdaten zum hinterlegten Firmenstandort; keine personenbezogenen Daten
- router.project-osrm.org — Routenberechnung. Es handelt sich um einen öffentlich betriebenen Gemeinschaftsserver ohne vertragliche Bindung. Übertragen werden Koordinaten von Start und Ziel, keine Namen. Eine Umstellung auf einen eigenen Routendienst ist vorgesehen.
Anlage 3 — Technische und organisatorische Maßnahmen
Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Rechenzentren der Hostinganbieter in Deutschland mit Zutrittsschutz; der Anbieter selbst betreibt keine eigene Serverhardware
- Zugangskontrolle: Anmeldung ausschließlich über einen Einmalcode an die hinterlegte Adresse des Nutzers; keine dauerhaft gespeicherten Kennwörter
- Zugriffskontrolle: Rechte je Mitarbeiter und je Arbeitsbereich; ein Zugang ist genau einer Person zugeordnet und darf nicht geteilt werden
- Trennungskontrolle: Jeder Datensatz trägt die Kennung des Betriebs; die Trennung wird serverseitig bei jedem Zugriff erzwungen, nicht erst in der Oberfläche
- Verschlüsselung: Transportverschlüsselung (TLS) für alle Verbindungen zur Anwendung und zu Dienstleistern
Integrität
- Weitergabekontrolle: Übermittlung an Dienstleister nur verschlüsselt und nur im beschriebenen Umfang
- Eingabekontrolle: Protokollierung von Anlage, Änderung und Zuweisung von Vorgängen mit Zeitpunkt und handelndem Nutzer
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Regelmäßige Sicherung von Datenbank und Dateien
- Serverbetrieb in einem Rechenzentrum mit unterbrechungsfreier Stromversorgung und Brandschutz
- Aktualisierung der eingesetzten Serversoftware
Verfahren zur Überprüfung
- Datenschutz-Management durch den Inhaber; Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO
- Auftragskontrolle: schriftliche Vereinbarungen mit allen Unterauftragsverarbeitern
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: KI-Funktionen und Recherchen sind abschaltbar und werden nur auf ausdrückliche Auslösung genutzt